AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen — Planet Pulse Studios

Gültig ab: März 2026 — Zuletzt aktualisiert: 10. März 2026

1. Geltungsbereich und B2B-Beschränkung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle Leistungen von Stefan Artmann, Planet Pulse Studios, Lütjenmoor 32, 22850 Norderstedt, Deutschland („Anbieter") über planetpulsestudios.com und direkt.

Leistungen werden ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB erbracht. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Mit der Beauftragung oder Bestellung bestätigt der Auftraggeber, dass er in seiner beruflichen oder gewerblichen Eigenschaft handelt. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Aufträge zu stornieren, wenn der Unternehmerstatus des Auftraggebers nicht bestätigt werden kann.

2. Leistungen und Vertragsschluss

Planet Pulse Studios erbringt KI-gestützte Strategieberatung, digitale Marketingstrategie, Content-Entwicklung, Markenberatung und verwandte Leistungen. Umfang, Liefergegenstände, Preise und Zeitplan jedes Auftrags werden in individuellen Projektvereinbarungen, Angeboten oder Auftragsbestätigungen festgelegt.

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Anbieters zustande (E-Mail-Bestätigung gilt als Schriftform). Bei Online-Bestellungen erfolgt der Vertragsschluss gemäß § 312i BGB: Der Bestellprozess umfasst eine Fehlerkorrekturmöglichkeit, eine Bestellübersicht und eine unverzüglich versandte ausdrückliche Auftragsbestätigung.

Soweit Leistungen auf einen bestimmten Liefergegenstand gerichtet sind (z. B. ein strategisches Analysedokument, eine Website, ein Content-Asset), wird der Vertrag als Werkvertrag gemäß § 631 BGB eingestuft. Soweit Leistungen aus laufender Beratung, Beratungszeit oder Retainer-Vereinbarungen ohne definierten konkreten Erfolg bestehen, wird der Vertrag als Dienstvertrag gemäß § 611 BGB eingestuft. Die anwendbare Einordnung wird in der individuellen Projektvereinbarung angegeben.

3. KI-gestützte Leistungserbringung

Der Anbieter setzt KI-Recherche- und Produktionswerkzeuge zur Unterstützung der Leistungserbringung ein. Auftraggeber werden darüber informiert, dass KI-Tools einschließlich großer Sprachmodelle Teil des Produktionsworkflows sind. Alle Liefergegenstände werden vor der Übergabe von Stefan Artmann geprüft, validiert und freigegeben. Der Anbieter übernimmt die fachliche Verantwortung für alle gelieferten Inhalte, unabhängig von den eingesetzten Produktionsmitteln.

KI-Tools verarbeiten Informationen in Echtzeit, und ihre Ausgaben können den Stand öffentlich verfügbarer Daten zum Zeitpunkt der Recherche widerspiegeln. Auftraggeber werden darauf hingewiesen, alle für wesentliche Geschäftsentscheidungen kritischen Datenpunkte vor der Umsetzung eigenständig zu überprüfen. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit oder fortlaufende Richtigkeit von in Liefergegenständen zitierten Drittquellen.

4. Zeitpläne und Lieferung

Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Standardlieferzeiten für Strategieleistungen betragen in der Regel 72 Stunden ab Eingang vollständiger Auftraggeber-Inputs. Komplexe Aufträge können länger dauern. Der Anbieter teilt die voraussichtliche Lieferzeit mit der Auftragsbestätigung mit.

Lieferzeiten setzen den rechtzeitigen Eingang aller erforderlichen Auftraggeber-Inputs sowie den Zugang zu relevanten Systemen oder Materialien voraus. Verzögerungen durch unvollständige oder verspätete Auftraggeber-Inputs verlängern die Lieferzeiten entsprechend und begründen keinen Verzug des Anbieters.

5. Zahlungsbedingungen

Die Preise ergeben sich aus der individuellen Projektvereinbarung oder Auftragsbestätigung. Alle Preise sind Nettopreise in Euro; die Umsatzsteuer wird, soweit anwendbar, zum geltenden Steuersatz hinzugerechnet. Für EU-Geschäftskunden außerhalb Deutschlands gilt das Reverse-Charge-Verfahren, sofern der Auftraggeber eine gültige USt-IdNr. besitzt (die USt-IdNr. des Auftraggebers ist bei Bestellung anzugeben). Rechnungen werden elektronisch ausgestellt.

Bei projektbezogenen Arbeiten ist in der Regel eine Anzahlung von 30–50 % vor Arbeitsbeginn erforderlich; der Restbetrag ist bei Lieferung oder gemäß Projektvereinbarung fällig. Bei Online-Bestellungen ist der vollständige Betrag zum Zeitpunkt der Bestellung fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung zahlbar, sofern nicht anders vereinbart. Verspätete Zahlungen werden ab Fälligkeit mit dem gesetzlichen Zinssatz gemäß § 288 BGB verzinst.

6. Geistiges Eigentum

Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber vollständige Nutzungsrechte an den für sein Projekt erstellten Liefergegenständen für interne Geschäftszwecke. Der Auftraggeber darf Liefergegenstände innerhalb seiner Organisation weitergeben.

Vorhandene Materialien, Frameworks, Templates, Methoden, KI-Prompts und angesammelter Recherchekontext, die vom Anbieter entwickelt wurden, bleiben geistiges Eigentum des Anbieters. Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Auftrag anonym in Portfolio- und Marketingmaterialien zu referenzieren (z. B. „Strategieberatung für ein europäisches SaaS-Unternehmen"), sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich widerspricht.

Auftraggeber dürfen Liefergegenstände ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht weiterverkaufen, weiterverbreiten oder extern veröffentlichen. Auftraggeber gewährleisten, dass alle dem Anbieter bereitgestellten Materialien (Inhalte, Daten, Marken-Assets) keine Rechte Dritter verletzen.

7. Vertraulichkeit

Der Anbieter behandelt alle Auftraggeber-Inputs, Geschäftsinformationen und Projektkontexte als vertraulich. Auftraggeberdaten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist (einschließlich der in der Datenschutzerklärung offengelegten KI-Tool-Verarbeitung) oder gesetzlich vorgeschrieben. Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz von Auftraggeberinformationen.

Soweit Auftraggeberinformationen ein Geschäftsgeheimnis im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG darstellen, verpflichten sich beide Parteien, diese entsprechend zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt für einen Zeitraum von drei Jahren nach Beendigung des Auftrags fort.

8. Haftungsbeschränkung

Der Anbieter gewährleistet, dass Leistungen mit der fachlichen Sorgfalt und dem Können eines qualifizierten Spezialisten auf dem jeweiligen Gebiet erbracht werden (§ 633 BGB soweit anwendbar). Liefergegenstände sind strategische Analysedokumente und Beratungsleistungen. Sie stellen fachliche Empfehlungen auf Basis verfügbarer Informationen dar und sind keine Garantien für bestimmte Geschäftsergebnisse. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung, eigenständiges Urteilsvermögen anzuwenden und vor der Umsetzung einer Empfehlung eine angemessene interne Validierung durchzuführen.

Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit bei der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen. Bei einfacher Fahrlässigkeit in der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten — solcher, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für: (a) Schäden aus vorsätzlichem Handeln; (b) Schäden aus grober Fahrlässigkeit; (c) Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit; (d) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; (e) arglistige Täuschung.

Nichts in diesen AGB schränkt eine Haftung ein, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann.

9. Überarbeitungen

Projektvereinbarungen legen die Anzahl der enthaltenen Überarbeitungsrunden fest. Eine Überarbeitungsrunde ist im Standardpreis für Liefergegenstände enthalten, sofern nicht anders angegeben. Zusätzliche Überarbeitungsrunden werden zum in der Projektvereinbarung genannten Stundensatz abgerechnet (Standardsatz: 120 € pro Stunde). Überarbeitungen beschränken sich auf Korrekturen und Anpassungen innerhalb des ursprünglich vereinbarten Umfangs; wesentliche Umfangsänderungen erfordern eine neue oder geänderte Vereinbarung.

10. Gewährleistung und Mängelrüge

Bei Werkverträgen gewährleistet der Anbieter, dass Liefergegenstände zum Zeitpunkt der Abnahme frei von wesentlichen Mängeln sind. Der Auftraggeber hat etwaige Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich zu rügen (Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB, anwendbar im B2B-Bereich). Eine verspätete Rüge kann die verfügbaren Rechtsbehelfe einschränken.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme des Liefergegenstands. Diese Einschränkung gilt nur für einfache Fahrlässigkeit und berührt nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Mängel, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Haftung des Anbieters für Daten aus namentlich genannten Drittquellen beschränkt sich auf die korrekte Wiedergabe dieser Quellen; der Anbieter haftet nicht für Fehler im Originalquellmaterial.

11. Stornierung und Kündigung

Projektvereinbarungen können innerhalb von 24 Stunden nach Auftragsbestätigung gegen vollständige Rückerstattung storniert werden, sofern die Arbeit noch nicht begonnen hat.

Nach Arbeitsbeginn steht dem Auftraggeber das Recht zu, den Vertrag jederzeit gemäß § 648 BGB (freies Kündigungsrecht bei Werkverträgen) zu kündigen. Im Falle einer Kündigung nach Arbeitsbeginn hat der Anbieter Anspruch auf die vollständige vereinbarte Vergütung abzüglich der infolge der Kündigung nachweislich ersparten Aufwendungen. Als ersparte Aufwendungen wird pauschal ein Abzug von 20 % des verbleibenden unbezahlten Betrags angesetzt, sofern der Anbieter keine höheren tatsächlichen Ersparnisse oder der Auftraggeber keine geringeren Ersparnisse nachweist.

Jede Partei kann einen Vertrag aus wichtigem Grund (außerordentliche Kündigung) mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die andere Partei den Vertrag wesentlich verletzt und die Verletzung nicht innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Abmahnung behebt.

12. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Nichterfüllung oder Verzögerung der Leistung, die durch Ereignisse verursacht wird, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Infrastrukturausfälle, Cyberangriffe, Pandemiebeschränkungen oder die Nichtverfügbarkeit wesentlicher Drittanbieterdienste (einschließlich KI-Plattformausfälle).

Die betroffene Partei hat die andere so schnell wie möglich schriftlich zu benachrichtigen. Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als 30 Tage an, kann jede Partei den Vertrag schriftlich kündigen, wobei die Vergütung für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen fällig ist.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Hamburg, Deutschland (§ 38 ZPO), sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

14. Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit unter https://ec.europa.eu/consumers/odr. Planet Pulse Studios nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil und ist hierzu nicht verpflichtet. Leistungen werden ausschließlich an Geschäftskunden erbracht.

15. Änderungen der AGB

Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB zu aktualisieren. Aktive Auftraggeber werden über wesentliche Änderungen schriftlich informiert. Bei laufenden Aufträgen bedürfen wesentliche Änderungen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers, um wirksam zu werden. Die fortgesetzte Inanspruchnahme von Leistungen nach Benachrichtigung über unwesentliche Änderungen gilt als Zustimmung.

16. Salvatorische Klausel

Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch die anwendbare gesetzliche Regelung ersetzt. Diese Klausel gilt nicht, soweit die Einhaltung der AGB für eine der Parteien eine unzumutbare Härte darstellen würde.